Anwendungsbereich DIN 13160

Diese Norm regelte die Füllung von Sanitätstaschen bzw. Sanitätsumhängetaschen (gem. BBK) primär für den Einsatz im Katastrophenschutz (KatS), ist aber mittlerweile ersatzlos zurückgezogen worden. Die Ausstattungsliste des BBK gilt jedoch weiterhin.

Kindergärten und Schulen müssen bei Wanderungen, Exkursionen, Studienfahrten, Wintersportveranstaltungen, Sportveranstaltungen außerhalb der Sporthalle eine Erste-Hilfe-Ausstattung mitführen. Aus Ermangelung einer anderen Norm, auf die man verweisen kann, wird die Nutzung der Sanitätsumhängetasche nach DIN 13160 durch die Unfallversicherungsträger teilweise noch als Möglichkeit empfohlen.

Der Inhalt der Sanitätsumhängetasche war jedoch für die Nutzung durch Ersthelfer nicht ausgelegt. In neueren Publikationen gibt es eigene Empfehlungen.



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