Welche Kennzeichnung ist erlaubt u. welche nciht gestattet?

Ein Verbandkasten nach DIN darf das Rettungszeichen „weißes Kreuz auf grünem Untergrund“ aufgedruckt haben.

Zusätzlich darf die jeweilige DIN angedruckt werden, hier gibt es zwei vom Gesetzgeber vorgesehene Varianten:

  • Ein Verbandkasten muss bestimmte Grundanforderungen bestehen (Wasserdichtigkeit, Bruchsicherheit, …), eine exakte Größe oder Art ist jedoch nicht vorgeschrieben.
  • Erfüllt ein Verbandkasten nach DIN 13157 jedoch die Abmessungen 25,5 × 16,6 × 8 cm bzw. nach DIN 13169 die Abmessungen 35 × 25,5 × 10 cm, so darf die Kennzeichnung des Kastens lauten: DIN 13157-C bzw. DIN 13169-E.
  • Alle anderen Behältnisse dürfen „Inhalt DIN …“ (13157, 13169, …) aufgedruckt haben.[15]

Weitere Kennzeichnungsoptionen bei Erfüllen der jeweiligen DIN sind:

  • Andrucken des Verbandszeichens DIN
  • Herstellername oder -zeichen
  • Weitere Informationen sind erlaubt


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